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Verkehrsregelnde Maßnahmen durch die Feuerwehr |
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Die Freiwillige Feuerwehr Osdorf ist in den vergangenen Jahren an verschiedenen Veranstaltungen beteiligt gewesen. Neben den eigentlichen Aufgaben wie Öffentlichkeitsarbeit und Brandsicherheitswachen wurden die Kameraden der Feuerwehr auch zu verkehrslenkenden Maßnahmen herangezogen. Diese Maßnahme ist ausschließlich Aufgabe der Polizei. Das Amt Dänischer Wohld hat im August 2007 folgende Aussage dazu getroffen: 1. Für Laternenumzüge o.ä. ist die Polizei für verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich. Die Feuerwehren dürfen nur begleiten und absichern, aber keinen Verkehr regeln (anhalten). Die Polizei ist nach §44 Abs.2 StVO zu verkehrsregelnden und verkehrssichernden Maßnahmen befugt. In der Vergangenheit hat die Polizei argumentiert, dass die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe diese Maßnahmen durchführen kann. Dieses trifft eindeutig nicht zu! Amtshilfe ist die im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auf Ersuchen einer Behörde geleistete ergänzende Hilfe einer anderen Behörde. Amtshilfe liegt nach §4 Abs.2 Ziffer 2 VwVfG nicht vor, wenn die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die der ersuchenden Behörde als eigene Aufgabe obliegt. Außerdem können keine Hoheitsrechte mittels Amtshilfeersuchen auf eine andere Behörde übertragen werden.
Bei einer Veranstaltung bittet die Polizei wegen Personalmangel die Feuerwehr um Hilfe bei der Verkehrsregelung. Dies ist unzulässig. Die Feuerwehr darf keine verkehrslenkenden Maßnahmen ergreifen. Mangels Zuständigkeit der Feuerwehr sind alle von der Feuerwehr gegebenen Zeichen rechtswidrig. Die Polizei kann nicht im Wege eines Amtshilfeersuchens ihre Kompetenzen nach §44 Abs.2 StVO auf die Feuerwehr übertragen. Die Feuerwehr muss ein solches Amtshilfeersuchen gem. §5 Abs.2 Ziffer 1 VwVfG (Die Leistung von Amtshilfe muss abgelehnt werden, wenn die ersuchte Behörde hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist) ablehnen. Es geht uns nicht darum, dass wir als Feuerwehr zukünftig nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen wollen. Im Gegenteil: Die Kameraden der Feuerwehr Osdorf sind sehr daran interessiert an öffentlichen Veranstaltungen in der Gemeinde teilzunehmen, sie zu unterstützen und auch einen eigenen Beitrag zu leisten. An verkehrsregelnde Maßnahmen, wie sie in der Vergangenheit z.B. bei Laternenumzügen, Volktrauertag u.ä. durchgeführt wurden, werden wir uns aus rechtlichen Gründen aber zukünftig nicht mehr beteiligen.
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