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Rauchmelder retten Leben! |
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Änderung der Gesetzeslage Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein wurde zum 01. April 2005 geändert und schreibt jetzt auch in Privathaushalten die Installation von Rauchmeldern vor.
Im § 52 (7) heißt es wörtlich: In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten. Die Brandgefahr ist nie zu unterschätzenEtwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Brände werden in Privathaushalten vor allem nachts zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Die gefährlichsten Mythen
"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu
verlassen."
"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig
alarmieren."
"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."
"Steinhäuser brennen nicht."
"Rauchmelder sind zu teuer."
Haben Sie Fragen zum Thema Rauchmelder und deren Installation, wenden sie sich an Ihre Feuerwehr! K.H. Petersen 04346/369718 U.Schmidtchen 04346/8799
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